Die Deutsche Rentenversicherung hat aktuelle Zahlen zum Renteneintritt und den Abschlägen von vorzeitigen Ruheständlern vorgelegt. Dabei zeigt sich eine interessante Entwicklung.
Wenn ein Rentner oder eine Rentnerin stirbt, bekommt sein hinterbliebener Ehepartner einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente - allerdings nur, wenn der Antrag zur richtigen Zeit und an der richtigen Stelle eingereicht wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung weitet ab Januar 2014 ihr Internetangebot weiter aus. Dann kann der angehende Rentner auch seinen Rentenantrag per Internet stellen. Auch der Onlinezugriff auf das Rentenkonto ist möglich.